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AGBs Autoaufbereitung

AGBs Autoaufbereitung

§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (Kunden) abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwäsche, etc.

1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

2. Mit der Unterzeichnung des Formulars bestätigt der Auftraggeber dessen Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf dem Auftragsformular festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

3. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber nach Schlüsselübergabe unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

§2 Terminvereinbarungen

2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/-aufbereitung muss der Auftraggeber ein schriftliches Auftragsformular unterzeichnen. Dieses ist unabhängig von der Terminvereinbarung.

2.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis von Auftraggeber und Auftragsnehmer getroffen. Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich der Auftragsnehmer vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.

 

§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der Auftragsnehmer eine Kostenpauschale in Höhe von 20% des vereinbarten Preises in Rechnung stellen, bzw. geltend machen.

3.3. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Auftragsnehmer und dessen Mitarbeiter bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen oder Wertsachen geltend gemacht werden.

 

§4 Reklamationen

4.1. Die durchgeführten Leistungen des Auftragsnehmers werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden. Der Auftragsnehmer hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Auftragsnehmers schriftlich festzuhalten.

4.3. Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Auftragsnehmer beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.

 

§5 Haftung und Garantie

5.1. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Auftragsnehmer oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

5.2. Bei Lackschäden, die durch den Auftragsnehmer verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzer, etc., können keine Schadenersatzansprüche gegen den Auftragsnehmer und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und -abweichungen führen. Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung des Auftragsformulars hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Auftragsnehmers ausgeschlossen.

5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Dellen, schadhafte Felgen, Antennen, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

5.5. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Auftragsnehmer zu melden bzw. dies auf dem Auftragsformular schriftlich zu vermerken.

 

§6 Preise / Pauschalpreise

6.1. Die Preise des Auftragsnehmers sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad. 

6.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Auftragsnehmers dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand von den Orientierungspreisen abweichen.

 

6.3. Extreme Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis gelten gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

6.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.

 

§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

7.1. Unsere Leistungen erfolgen gegen Barzahlung, EC Kartenzahlung oder auf Rechnung. 

7.2. Die Zahlungsbedingung lautet: Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

 

§8 Sonstiges

8.1. Erfüllungsort ist der jeweilige Wohnort / Firmenstandort des Auftraggebers bzw. der Standort der PutzheldenAT in St.Johann i.Tirol.

8.2. Als Gerichtsstand wird der Firmenstandort vereinbart.

 

Salvatorische Klausel

Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt, ersetzt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit ein oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.