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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Textilreiniger-, Wäscher- und Färbergewerbe

 

1. Ausführung: Der Unternehmer erklärt, dass die zum Waschen, chemisch reinigen, Färben, Bügeln, Spannen usw. übernommenen Gegenstände fachgemäß und mit großer Sorgfalt bearbeitet werden. Die Art der Behandlung bleibt der fachmännischen Beurteilung des Unternehmens überlassen. Hat der Unternehmer den Kunden individuell zusätzlich zu den allgemeinen in Punkt 2) aufgezählten Beschädigungsgefahren, ins besonders auf die Gefahr bestimmter Schäden bei Bearbeitung der übernommenen Gegenstände hingewiesen und die Befreiung von der Haftung für Schäden an allen zur Bearbeitung übernehmenden Gegenständen vereinbart und sich dies schriftlich bestätigen lassen, so wird er – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz - von der Haftung für die Beschädigung frei.

 

2. Auch bei größter Sorgfalt und fachgemäßer Bearbeitung der Gegenstände kann es zu Beschädigungen kommen, wobei sich herausstellen kann, dass daran dem Unternehmer kein Verschulden und damit auch keine Schadenshaftung trifft. Auf die Möglichkeit der Beschädigung wird insbesondere hingewiesen.

 

a) für Mängel der bearbeiteten Gegenstände, die erst während der Bearbeitung hervorkommen und in der Beschaffenheit der Gegenstände begründet sind, wie ungenügende Echtheit der Farbe u. dgl.,

b) für Einlaufen von Gegenstände, sofern keine Faserschädigung eingetreten ist,

c) für Gegenstände, die eine falsche Textilpflegekennzeichnung tragen und bei denen durch Inaugenscheinnahme und einfache Proben nicht die entsprechende richtige Reinigungsart festgestellt werden kann,

d) für das Hervorkommen von Flecken und das Auflösen geklebter Stellen,

e) für Beschädigen oder Eingehen von Kragen und Manschetten bei Hemden und Blusen, welche aus nicht wäschereigerechtem Material hergestellt sind,

f) für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse und ähnliches Zubehör aus nicht reinigungsbeständigem Material.

g) Weitergehende Fleck-bzw. Sonderbehandlungen, die eine Schädigung von Farbe, Material, Ausrüstungen oder Gewebe verursachen können, werden ausschließlich auf Kundenrisiko durchgeführt.

h) Velour, Boucle (Sch

i) lingen und schleifen) andere Teppiche mit verklebter oder beschichteter Rückseite werden ausschließlich auf Kundenrisiko bearbeitet. (mögliche Wellenbildung, mangelhafte Verklebung, Ablösung der Beschichtungen, Bruchgefahr oder sonstiges)

j) Für Antik- bzw. Altwäscheaufträge, bei denen Farbveränderungen oder Farbtönungen erreicht werden sollen, wird keine Haftung übernommen

 

 

3. Beim Färben wird der Wunsch des Kunden, der eine bestimmte Art der Ausführung bevorzugt nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine völlige Übereinstimmung mit dem Farbmustern ist jedoch technisch nicht möglich und kann daher dafür keine Gewähr übernommen werden.

 

4. Verlust des Reinigungsgutes: Schadenersatzansprüche aus dem Verlust können erst dann gestellt werden, wenn die Lieferfrist um mehr als 5 Wochen überschritten wird. Nur für Schäden am Reinigungsgut wird gehaftet. Für andere als Personenschäden wird nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehaftet.

 

5. Reklamationen: Allfällige Beanstandungen sollen im eigenen Interesse ehest bzw. vor Entfernung des Merkzeichens, jedenfalls bevor der betreffende Gegenstand getragen oder bearbeitet wurde, geltend gemacht werden.

Die gereinigte Ware ist sofort nach Lieferung zu überprüfen. Reklamationen nach Lagerung beim Kunden werden nicht anerkannt. Reklamationen bei verdeckten Mängeln werden nur innerhalb 5 Tagen anerkannt. Reklamationen, die darin begründet sind, dass Zusatzleistungen nicht erbracht wurden, werden nicht anerkannt.

 

6. Abholung: Die übernommenen Waren sind spätestens innerhalb von 6 Monaten, gerechnet vom Tag der Übernahme, abzuholen. Bei Nichtabholen der Ware ist der Unternehmer berechtigt, diese nach 6 Monaten zu verwerten und den Erlös mit Putzlohn und Lagerungskosten (laut Aushang/Preisliste) aufzurechnen.

 

7. Übergabe: Die Übergabe der Ware erfolgt nur gegen Rückgabe des Übernahmescheines und erfolgter Bezahlung. Kann der Übernahmeschein nicht vorgelegt werden, wird die Ware nur gegen Ausweisleistung ausgefolgt.

 

8. Besonderheiten bei Teppichen, Heimtextilien und Leder

a) Der Bearbeitungspreis wird unabhängig vom Waschergebnis für die fachgerechte Durchführung erhoben.

b) Flächenberechnung: auch bei nichtrechteckigen Teilen größte Länge x größte Breite. 

c) Das Mindestmaß je Teil beträgt 0,5 m2.

d) Sollten Flecken durch eine fachgerechte Wäsche oder Reinigung nicht zu entfernen sein, handelt es sich in der Regel um eine chemische oder physikalische Veränderung des Gewebes. Dies stellt einen gebrauchsbedingten Schaden dar und keine Verschmutzung (z.B. Brandfleck, Stockfleck, lokale Verfärbung).

 

Beispiele für Vorschäden, die bei der Reinigung offenkundig werden können:

Einlaufen und Verziehen von Teppichen ist materialbedingt. Eine Maßänderung von bis zu 5 % ist je nach Material möglich.

Pilzbefall im Grundgewebe kann zum Durchbrechen führen (Moder, Stockflecken).

Mottenbefall kann eine Ablösung des Flors verursachen.

Vorhandene Schäden am Gewebe können sich ausweiten.

Vorhandene, nicht entfernbare Flecken können nach Entfernung der Allgemeinverschmutzung sichtbar werden.